Slideshow XL 10.6.6

軟體性質: 免費試用 ‎檔案大小: 9.90 MB
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使用幻燈片 XL,只需 4 個步驟,就為 PC、DVD、電視或 Web 創建令人驚歎的幻燈片。點擊幾下即可完成您的圖片。您可以安排您的專業幻燈片與超過170個著迷的幻燈片效果,你最喜歡的音樂和評論每張照片。使用舒適、整合的燒錄模組在 CD 或 DVD 上共用投影片。使用隨附的照片編輯軟體優化圖像。 其他功能,如圖像檢視器,相簿列印或螢幕保護程式創建也可用。許多排序函數和圖像品質檢查允許簡化圖片選擇。 特徵: - 為 PC、電視、CD-ROM、VCD、SVCD、DVD 創建投影片 - 投影片放映程式中包含超過 170 個投影片效果 - 通過拖放輕鬆選擇幻燈片效果 - 將您自己的音樂從音訊 CD 或硬碟添加到幻燈片 - 個人評論和字幕 - 建立自動啟動 CD - 整合的燃燒模組 - 擴展圖像編輯軟體與超過50個照片效果 - 相簿/肖像等的多種列印功能。 - 投影投影片管理經理 - 整合投影片播放器,用於呈現您自己的投影片放映 - 創建螢幕保護程式與自己的圖片和音樂,相容Windows VISTA太 - 為主頁創建網路庫

版本歷史記錄

  • 版本 10.6.6 發佈於 2011-09-07
    許多更新和錯誤修復

軟體細節

終端使用者許可協定

Haftungsausschluss - Copyright-Hinweise Das Programm steht unter dem rechtlichen Schutz der Urheber- und Handelsgesetze des Landes, in dem es veröffentlicht, vervielfältigt bzw. genutzt wird. IN MEDIA KG, Softwareentwicklungen, Weststr. 18, 87527 Sonthofen, Deutschland, nachfolgend ''Lizenzgeber'' genannt, besitzt alle Rechte an dem Programm (Software) und gestattet die Nutzung ausschließlich unter der Voraussetzung, dass die nachfolgend aufgeführten Lizenzbedingungen vom Nutzer anerkannt und eingehalten werden. Es kommt damit zwischen ihm, dem Lizenznehmer, und dem Lizenzgeber der vorliegende Lizenzvertrag zustande: 1. Installation Der Lizenzgeber weist Sie ausdrücklich darauf hin, dass vor der Installation jeglicher neuer Software auf Ihrem System eine Datensicherung erfolgen sollte, um einem eventuellen Verlust Ihrer Daten vorzubeugen. Diese Sicherheitsmaßnahme sollte auch bei der Installation dieser Software erfolgen. Falls Sie Ihre Daten noch nicht gesichert haben sollten, raten wir dringend, die Installation sofort abzubrechen, Ihre Daten zu sichern und erst darauffolgend die Installation neu zu starten. Darüber hinaus ist es empfehlenswert in regelmäßigen Abständen Datensicherungen durchzuführen. 2. Gewährleistung / Haftung Eine Gewährleistung für eine fehlerfreie Funktionalität des Programms wird von dem Lizenzgeber nicht übernommen. Der Lizenzgeber übernimmt keine Haftung für die Fehlerfreiheit der Software, insbesondere nicht dafür, dass die Software den Anforderungen und Zwecken des Erwerbers genügt oder mit anderen von ihm ausgewählten Programmen zusammenarbeitet. Der Lizenzgeber haftet für einen vorsätzlich und/oder grob fahrlässig herbeigeführten Schaden unbeschränkt. Auch beim Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft haftet der Lizenzgeber für alle darauf zurückzuführenden Schäden ohne Beschränkung. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Lizenzgeber, soweit hinsichtlich der Leistungserbringung Verzug vorliegt, die Leistung unmöglich geworden ist oder eine ihr obliegende Kardinalpflicht verletzt wurde, für darauf zurückzuführende Personenschäden unbeschränkt. Für Sach- und Vermögensschäden, mit deren Eintritt bei Vertragsabschluss vernünftigerweise zu rechnen war. In jedem Fall beschränkt sich die Haftung auf die Höhe des Zweifachen des gezahlten Kaufpreises (Lizenzgebühr, Registrierungsgebühr), unabhängig davon, ob es sich um Ansprüche des Vertragsrechtes, um Schadensersatzansprüche oder andere Haftungsansprüche handelt. Befindet sich der Lizenzgeber während des Eintritts der Unmöglichkeit in Verzug, so haftet er für den durch die Unmöglichkeit ihrer Leistung eingetretenen Schaden ohne Beschränkung; nicht jedoch für den Fall, in dem der Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten wäre. In allen übrigen Fällen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. 3. Nutzungsumfang Die Software ist urheberrechtlich zugunsten des Lizenzgebers geschützt. Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte an der Software liegen allein beim Lizenzgeber. Alle Urheberrechts- und sonstige in der Software befindlichen Vermerke wie Registriernummern und Hinweise auf den Lizenzgeber dürfen nicht entfernt werden. Jede weitere Einbringung in andere Software jeglicher Art wird dem Lizenznehmer untersagt. a. Bedingungen für Shareware-Version der Software: Sie erkennen die Shareware-Version daran, dass beim Programmstart ein Shareware-Hinweisfenster erscheint. Dieses Fenster muss bei jedem Programmstart bestätigt werden, bevor die Software genutzt werden kann. Das Programm wird herausgegeben, wie es ist, und darf in der vorliegenden Version nur unter Berücksichtigung der nachfolgenden Einschränkungen frei benutzt werden: Die Software darf in unmodifizierter Form, wie es vom Lizenzgeber zur Verfügung gestellt wurde, vervielfältigt, veröffentlicht und verbreitet werden, soweit keine Gebühren für die Nutzung, Verteilung, Veröffentlichung, Verbreitung und/oder Vervielfältigung erhoben werden. Der Lizenzgeber weist darauf hin, dass die Software, in der jeweils aktuellen Shareware Version, auch von beliebigen Hard- und Software-Herstellern oder Händlern einschließlich Shareware-Versendern, CD-ROM-Herstellern und Zeitschriften-Verlagen zur Aufnahme auf Heft-CDs, sowie beliebigen Anbietern von Software-/Hardware und Dienstleistungen kostenlos verteilt, verbreitet und vervielfältigt werden darf, soweit keine, die üblichen Entgelte für Shareware-Programme und -Sammlungen übersteigende Beträge verlangt werden. Im Zusammenhang mit der Veröffentlichung sind Dritte darauf hinzuweisen, dass es sich bei der Software um ein Shareware-Programm handelt. Eine entgeltliche Verteilung, Verbreitung oder Vervielfältigung des Programms wird ausdrücklich untersagt. b. Bedingungen für die lizenzierte Version: Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer für die Dauer des vorliegenden Vertrages ein einfaches, nicht ausschließliches und persönliches Recht, die Software auf einem einzelnen Personal Computer und nur an einem Ort, zu nutzen. Jede weitergehende Nutzung ist nicht gestattet. Dem Lizenznehmer ist es insbesondere untersagt, · die Software oder einzelne Programmteile an Dritte weiterzugeben oder einem Dritten auf andere Weise zugänglich zu machen, insbesondere in Form der Leihe oder Miete; · die Software über ein Netz oder einen Datenübertragungskanal von einem Computer auf einen anderen Computer zu übertragen; · die Software abzuändern, zu übersetzen, zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder disassemblieren; · abgeleitete Werke zu erstellen; Der Lizenznehmer erhält durch den Erwerb des Programms allein das Eigentum an einem körperlichen Datenträger, soweit nicht die Überlassung des Lizenzmaterials auf dem Weg der Datenfernübertragung erfolgt. Bei beiden Überlassungsalternativen ist ein Erwerb von weitergehenden Rechten als den benannten nicht verbunden. Das Anfertigen einer (einzigen) Reservekopie ist nur zu Sicherungszwecken zulässig, insofern die Software auf einem Datenträger geliefert wurde. 4. Dauer des Vertrages Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Jede Zuwiderhandlung des Lizenznehmers gegen die Lizenzbestimmungen verwirkt das Nutzungsrecht, ohne dass es seitens des Lizenzgebers einer Kündigung bedarf. 5. Schadensersatz bei Vertragsverletzung Der Lizenznehmer haftet für alle Vermögensschäden, die der Lizenzgeber aufgrund von Verletzungen des Urheberrechts oder einer Verletzung dieser Vertragsbestimmungen entstehen. 6. Änderungen und Aktualisierungen (Updates) Der Lizenzgeber ist berechtigt, die Software nach eigenem Ermessen zu aktualisieren. Er ist nicht verpflichtet, dem Lizenznehmer etwaige Aktualisierungen zur Verfügung zu stellen. Etwaige Aktualisierungen der Software sind immer kostenfrei. Der Lizenznehmer wird per E-Mail über Produktneuerungen informiert, insofern eine gültige E-Mail Adresse bei Lizenzierung der Software angegeben wurde. Der Lizenznehmer kann frei entscheiden, ob er die Aktualisierung der Software auf eigene Kosten aus dem Internet lädt und die Aktualisierung installiert. 7. Produktnamen und Warenzeichen Alle in diesem Text, der Dokumentation und der Software verwendeten Produktnamen und eingetragenen Warenzeichen werden hiermit als Eigentum ihrer Besitzer anerkannt, unabhängig davon, ob sie als solche gekennzeichnet sind oder nicht. 8. Sonstiges Handelt es sich um die Software MailOut, so ist es ist nicht gestattet MailOut für den Versand von sogenannten SPAM Mails (unaufgeforderte Zusendung von Emails) zu verwenden. Diese Art des E-Mail-Versands kann strafrechtlich verfolgt werden. Die erwähnten Software-Bezeichnungen "Microsoft", "MS", "Windows", "Outlook" und "Outlook Express" sind in den meisten Fällen auch eingetragene Warenzeichen der Microsoft Corporation und unterliegen als solche den gesetzlichen Bestimmungen. Die einzelnen, in der Informationsdatei aufgeführten Applikationen sind urheberrechtlich geschützte Programme. Sollte eine der Bestimmungen, dieser Lizenzbestimmungen, unwirksam sein, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gelten solche wirksamen Bestimmungen als vereinbart, die in ihrem Sinn der Absicht der unwirksamen Bestimmungen zugunsten des Lizenzgebers am nächsten kommen. Sonthofen, im September 2004 Alle Rechte vorbehalten. © Copyright 2000-2008 IN MEDIA KG