Abolimba Multibrowser 6.01

軟體性質: 免費 ‎檔案大小: 1.65 MB
‎使用者評分: 3.4/5 - ‎5 ‎評分

Abolimba 多瀏覽器是一款功能強大的互聯網瀏覽器,在一個視窗中顯示任何數量的網頁。通過將網頁放在各個選項卡上,它允許一個方便和受控的衝浪體驗。傳統的瀏覽器經常在桌面上打開一個新視窗,這有時可能非常混亂。為了呈現網頁,Abolimba 多瀏覽器使用 Microsoft Internet 資源管理器的功能,這是作業系統的一部分。這可確保最大級別的相容性和訪問 Internet 資源管理器的所有基本功能。除了 Web 瀏覽器的標準功能,Abolimba Multi 瀏覽器為愉快的衝浪體驗提供了廣泛的附加功能: - Abolimba 組:只需按一下滑鼠即可對多個收藏夾(或書籤)進行分組和啟動。- 別名經常使用的互聯網位址與快捷方式。在位址列中輸入位址的簡短縮寫,以快速打開網頁。- 使用搜尋引擎快捷方式或專門的搜索工具列來簡化和加速各種搜尋引擎上的搜索。Abolimba 搜索欄還允許同時在多個引擎上進行搜索。- 整合的廣告攔截器和彈出視窗殺手。這些避免了廣告橫幅和廣告視窗的載入。- 經常使用的瀏覽器選項(如文字大小,影像顯示,...)可作為工具列按鈕 - 翻譯整個網頁或搜索類似的網頁或向後鏈接,點擊滑鼠 - 和許多,更多的功能,你很快就會不想錯過...

軟體細節

終端使用者許可協定

Dieser Lizenzvertrag gilt zwischen Ihnen und dem Hersteller der Software. Die Software umfasst das Software-Programm, deren elektronische Dokumentation und (soweit vorhanden) Datentrger und eine gedruckte Dokumentation. Nach dem heutigen Stand der Technik ist es nicht mglich, Software zu erstellen, die in allen Anwendungsfllen fehlerfrei arbeitet. Gegenstand dieses Vertrages ist deswegen nur eine Software, die im Sinne der Programmbeschreibung grundstzlich brauchbar ist. Bitte lesen Sie die nachfolgenden Informationen sorgfltig, bevor Sie diese Software installieren, benutzen, lizenzieren oder weitergeben. Durch Installation, Benutzung, Lizenzierung oder Weitergabe der Software erklren Sie Ihr Einverstndnis mit diesem Lizenzvertrag. Falls Sie den Bestimmungen dieses Vertrags nicht zustimmen, sind Sie nicht berechtigt, die Software zu installieren, zu benutzen, zu lizenzieren oder weiterzugeben. 1. Nutzungsrecht 1.1 Freeware-Software Freeware-Programme drfen sowohl von Privatanwendern als auch von Anwendern in Firmen kostenlos (bis auf Widerruf) verwendet werden. 1.2 Einschrnkungen - Vernderungen, Dekompilierung und Disassemblierung der Software sind nicht erlaubt und werden zur Anzeige gebracht. - Verschenken, Verleih, Vermietung und Verleasung der Software sind nicht zulssig. 2. Urheberrecht Die Software sowie die Programm- und Datenkonzeption sind urheberrechtlich geschtzt. 3. Pflichten des Lizenznehmers Sie sind verpflichtet - die mit der Software erstellten Ergebnisse (z.B. Datensicherungen bei Datensicherungssoftware) unmittelbar nach Erstellung auf Vollstndigkeit und Fehlerfreiheit zu berprfen. - die mit der Software erstellten Ergebnisse und Daten regelmig zu sichern und die Funktionsfhigkeit der Datensicherung zu kontrollieren 4. Gewhrleistung Die Software wird wie sie ist zur Verfgung gestellt. Der Hersteller bernimmt keine Garantie dafr, dass die Software bei nderung der Arbeitsumgebung oder externen Systemen jederzeit funktionsfhig bleibt. Durch die Mglichkeit, die Software vor dem Lizenzerwerb ausgiebig zu testen, ist die Rckgabe ausgeschlossen. Die Verantwortung fr die richtige Auswahl und den richtigen Einsatz der Software, und damit auch fr die Folgen, die sich aus dem Einsatz der Software ergeben, trgt der Lizenznehmer. 5. Haftung Der Hersteller haftet nur fr vorstzlich oder grob fahrlssig verursachte Schden. Die Haftung fr mittelbare Schden und Folgeschden ist ausgeschlossen. 6. Weitergabe Verffentlichungen auf Datentrgern und im Internet innerhalb von Sharewaresammlungen und Zeitschriften sind (bis auf Widerruf) gestattet sofern folgende Bedingungen eingehalten werden: - Die Weitergabe ist nur in vollstndiger, unvernderter Form zulssig. - Fr die Software selbst darf keine Bezahlung verlangt werden. - Es ist ein sichtbarer Link zur Hersteller-Homepage http://www.aborange.de anzugeben. - Der Herstellers ist vorab ber die Verffentlichung zu informieren. 7. Gerichtsstand Gerichtsstand ist Gieen. Es gilt ausschlielich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 8. Gltigkeit Es gelten die Vertragsbedingungen und Preise in der auf der Hersteller-Homepage http://www.aborange.de verfgbaren aktuellen Fassung. 9. Sonstiges Fremde Vertrags- und Einkaufsbedingungen werden nicht anerkannt. 10. Salvatoresche Klausel Nebenabreden wurden nicht getroffen. Sollte eine der Vereinbarungen unwirksam sein, so wird davon die Wirksamkeit der brigen Vereinbarungen nicht berhrt. Anstelle der unwirksamen Vereinbarungen treten wirksame Vereinbarungen, die dem Sinn der Absicht der unwirksamen Vereinbarungen zugunsten des Herstellers am nchsten kommen.